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Pflegeüberleitung

Die Aufgaben der Pflegeüberleitung im St. – Josef – Krankenhaus Viernheim
Die Aufgaben der Pflegeüberleitung im Krankenhaus sind vielfältig.
Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung unserer Patienten und deren Angehörigen.

Diese bezieht sich im Regelfall auf alle persönlichen und sozialen Probleme der Patienten, die in Zusammenhang mit Krankheit, Unfall oder Behinderung und deren Auswirkungen auf das weitere Leben sowie das der Bezugspersonen stehen. Zusammen mit der Pflegeüberleitung wird - unter Einbeziehung der Angehörigen - gemeinsam nach Lösungen gesucht.

Ein häufiges Betätigungsfeld ist die Einleitung von Anschlussheilbehandlungen (AHB/AR). Dies sind Rehamaßnahmen, die nach größeren, operativen Eingriffen oder ernsten Erkrankungen von den Kostenträgern, d.h. den Rentenversicherungen, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften o.ä. gewährt werden. Wenn möglich wird – abhängig vom Kostenträger - gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten eine geeignete Reha-Klinik ausgewählt. Die Anmeldung sowie die Formalitäten mit der Kostenübernahme werden durch die Pflegeüberleitung abgeklärt.

Auch bei der Vermittlung von ambulanter Pflege durch die zuständigen Pflegedienste werden die Angehörigen maßgeblich miteinbezogen. Diese pflegen ihre Familienmitglieder häufig bis an die Grenzen der eigenen Erschöpfung selbst, Hilfe von außen wird oft erst sehr spät in Anspruch genommen. Relativ oft besteht auch ein unzureichendes Wissen über die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Pflegeversicherung und über die zuständigen Beratungsstellen. Beratungsgespräche zu dieser Thematik stehen deshalb im Mittelpunkt der Pflegeüberleitung, genauso wie die Bestellung von Hilfsmitteln für zu Hause, z. B. Pflegebett und Toilettenstuhl. Erst wenn die Grundversorgung gewährleistet ist, also Pflegedienst, Hilfsmittel und gegebenenfalls Essen auf Rädern oder Hausnotruf organisiert sind, erfolgt die Entlassung. Diese wird in enger Zusammenarbeit wird zwischen Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Sanitätshäuser und Hausärzten durchgeführt.

Die Unterbringung von älteren und/oder sehr kranken Menschen in Pflegeeinrichtungen gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich der Pflegeüberleitung. Wichtig sind hierbei aufklärende und einfühlsame Gespräche, da dieser Schritt sicher keinem leicht fällt und zusätzlich zu enormen psychischen Belastung führt, zumal vorab noch private und finanzielle Dinge geregelt werden müssen. Hier kommt es in besonderem Maße auf die Mitarbeit und Hilfe der Angehörigen an.

Zur Anmeldung eines Pflegefalls wird in der Regel über das Pflegepersonal oder die Ärzte der einzelnen Stationen anhand eines Formulars eine kurze Mitteilung über die erforderliche Hilfe an mich weitergegeben. Ebenso werde ich jedoch auch direkt von Angehörigen aufgesucht, die bei der weiteren Versorgung ihrer Familienmitglieder Rat benötigen. Daraufhin findet ein Gespräch mit Ärzten und Pflegepersonal zur Abklärung weiterer Informationen statt, um die Vorgehensweise gemeinsam abzustimmen. Nun wird im nächsten Schritt mit den Patienten und gegebenenfalls mit den Angehörigen nach geeigneten Hilfsmöglichkeiten gesucht. Aufgrund der vergleichsweise meist kurzen Aufenthaltsdauer in einem Akutkrankenhaus kann die Pflegeüberleitung oft nur eine vermittelnde und beratende Funktion ausüben, da für längerfristige Maßnahmen die Patienten einfach zu kurz hier sind.

Anita Bauer
Pflegeüberleitung / Krankenschwester

Zeiten der Pflegeüberleitung:
Montag: 9 Uhr - 17 Uhr
Dienstags: nach Vereinbarung
Mittwoch 9 Uhr - 17 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr - 16 Uhr

Verwaltung | Station 4, Zi 422
Telefon: +49 (0) 62 04 - 703-8 121
Fax: +49 (0) 62 04 - 703-1 10
e-mail: anita.bauer@stj-kh-vhm.de

 

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