Wahlleistungen
Über das normale Angebot hinaus haben unsere Patienten die Möglichkeit, bestimmte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Über diese besonderen Leistungen wird ein Vertrag zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus geschlossen. Dies kann bei der Aufnahme oder auch während des Aufenthaltes bei unserem Patientenservice beantragt werden.
Dazu gehören
> Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
> Telefonbenutzung
> Fernsehgeräte
> Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Durch unser Belegarztwesen wird die Wahlleistung „Persönliche Behandlung durch die Chefärzte des Hauses“ direkt mit dem Chefarzt vereinbart.
© St. Josef Krankenhaus Viernheim